500 Jahre Lindlarer Schützenwesen von Erwin Müller (Ehrenvorsitzender), gestorben im Mai 1999
Das Schützenwesen hat in Deutschland eine große Tradition, die bis ins hohe Mittelalter zurückreicht. Die mittelalterliche Wehrverfassung der Städte machten es der Bürgerschaft zur Pflicht, einerseits Selbstverteidigung und andererseits Heeresfolge beim Aufgebot des Landesherrn zu leisten. Die Entstehung solcher Schützenvereinigungen fällt in die Zeit der Entwicklung der Ratsverfassungen, in den meisten Städten in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts. Wenn auch der ursprüngliche Zweck der mittelalterlichen Schützengeten in der Forschung nicht ganz unumstritten ist, so läßt sich gleichwohl die Schützentradition aus zwei Quellen herleiten: aus den "Gilden" und den "Fraternitäten" (Bruderschaften), zum Beispiel die St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Mülheim von 1435. Vielfach waren rein politische Interessen der - oftmals geistlichen - Landesherren für die Gründung von Schützenvereinigungen maßgebend: Es bedurfte des Schutzes von Land und Leuten, entweder wenn ein Feind einfiel oder wenn sie selbst - oft genug - Krieg führten.
Von Erzbischof Ruprecht von Köln ist bekannt, daß er 1475 allenthalben zur Gründung von Schützenbruderschaften aufrufen ließ und Herzog Johann Wilhelm von Jülich und Berg ordnete 1597 an, daß überall im Land Schützenvereinigungen aus Rotten zu je 15 Mann zu bilden seien - eine Art Bürgerwehr.
Gegenüber diesen Schutztruppen, auf deren Existenz viele Schützengesellschaften ihre Anfänge zurückführen, weist die Bezeichnung "Bruderschaft" den Weg zu kirchlichen Ursprüngen. Deren sozial-karitativ-religiöse Aufgabenstellung vermischte sich allmählich mit einer - wenn man so will - milizähnlichen, in dem sie den Schutz der Kirche übernahmen, weniger den des Glaubens als den des Kirchenraumes, der in unsicheren Zeiten zur letzten Zuflucht für das bedrängte Volk wurde.
Auch befanden sich an vielen Orten innerhalb der Handwerkergilden und Zünfte besondere Schützengruppen. Der Stadtschreiber Weinsberg von Köln berichtete z. B. vom Jahre 1555, "daß die Amter am Montag zu Pfingsten schossen und daß min Swager den Vogel schauß uff der Steinmetzer Gaffel". Aus dem Jahre 1576 meldete er, daß "am 7. Juni, uff Donnerstag vor Pfingsten, ein Fasbenderamt sin eirst getan, das sie uff dem Neumarkt den Foegel geschossen."
Allem Anschein nach stand auch die alte, im Jahre 1706 gegründete "Lindlarer Steinhawer-Zunfft" mit den Lindlarer Schützen in Verbindung, denn noch in späteren Jahren feierte die Schützengesellschaft mit den Steinhauern gemeinsam am 7. Januar deren Reinoldus- und Stiftungsfest. Gegenüber der Entstehung von Schützenvereinigungen in den Städten hinkte das Schützenwesen auf dem Lande naturgemäß nach. Die ersten Schützengesellschaften wurden in den alten Kirchspielen, so auch im Herzogtum Berg, meistens im 15. Jahrhundert, in der Zeit der Fehden und Kriege, gegründet. Der bekannte Bergische Geschichtsschreiber Montanus berichtet hierüber Folgendes: "Als im 15. Jahrhundert die Kluft zwischen Stadt und Land sich allmählich zu füllen anfing, da nahmen auch die Dorfschaften zum Zwecke der Landeswehr die Schützengilden auf. Wie in Allem, was das Mittelalter bewegte, hatte auch das Waffenspiel seine kirchliche Weihe erhalten. Die Schützengilden hatten sich zu einer Bruderschaft des heiligen Sebastianus gestaltet. Jeder Sebastianusbruder verpflichtete sich, an gewissen Tagen bewaffnet im Gottesdienst zu erscheinen und den Zug vorgeschriebener- maßen vom Bürgerhaus in die Kirche und von dort zum Schützenkönig die Prozession mitzumachen. Alles unter der Strafe der Ausschließung. Durch die herzoglichen Amtmänner wurden alle Schützenbrüder aufgefordert, mit den Waffen zum Fronleichnamsumgange zu erscheinen. "
Die erste bekannte namentliche Erwähnung einer Schützenbruderschaft in Lindlar findet sich inmitten des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648). In der Kirchenrechnung der Pfarrei Lindlar des Jahres 1637 ist verzeichnet, daß die "Bruderschaft der Schützen in Hartegasse ein Jahrgedächtnis habe, und zwar auf Sebastianustag. "
Diese Schützenabteilungen entstanden zunächst vornehmlich als Truppe der Landesherrn, zu deren "Gesinde" sie als Hofschützen, auch kurz Schützen genannt, gehörten. Das alte Recht der Landesherrn, in Notzeiten die Untertanen, die "gemeinen Bürger und Hausleute", zum Schutz der Heimat zusammenzurufen, wurde auch durch die Einführung von besoldeten Landsknechten nicht in Frage gestellt, nur daß jetzt die Untertanen nicht mehr auf eigene Kosten auszogen, sondern vom Landesherrn für die Dauer der Fehde unterhalten wurden. In den Bergischen Ämtern setzen sogar regelrechte "Monsterungen" ein, die alle wehrfähigen Männer erfassen sollten. So berichtete am 11. 05. 1701 der Landhauptmann Arnold von Brück zu der von Johann Wilhelm, Herzog von Berg und Kurfürst von der Pfalz, durch seinen Oberhofmarschall und Amtmann von Steinbach, Freiherr von Nesselrode-Ehreshoven angeordneten Erfassung, daß bei der im Juni 1701 im Kirchspiel Lindlar gehaltenen Schützenmusterung die "Erste Wahl Landesschützen" ohne Ausnahme ausgewählt wurden. Der Herzog beklagte dennoch in einem Schreiben an seine Bergischen Amtmänner, daß die aufgebotenen Landschützen erster Wahl oftmals zu "gemeinen nachbarlichen Diensten eingesetzt würden, unangesehen sie in exercitio militari begriffen". Der Herzog verlangte, daß mit Nachdruck bekannt gemacht werden soll in Kirchen und sonstwo, daß die "Erste Wahl Schützen so sie in der Kriegsdiziplin exerciert, ... zur Marche commandirt, von allen Diensten befreiet seien." Aus diesen wenigen Auszügen aus dem historischen Schriftwechsel zwischen dem Amtmann von Steinbach mit Sitz im Hauptort Lindlar und der Hofkanzlei in Düsseldorf wird bereits deutlich, daß die Landschützen den Schutz des Bergischen Landes auszuüben hatten. Einer Bitte der Bergischen Ritterschaft von Oktober 1566 an den Herzog von Berg, den Amtleuten zu befehlen, daß den nicht rittermäßigen Personen ihre Büchsen genommen und diese in jedem Kirchspiel "in eine Kist verwahrlich hingelegt werden", wurde nicht stattgegeben. Der Herzog will den Amtleuten nur befehlen, daß niemand mit seiner Büchse "baußen wegs" damit gehe. Im übrigen erachtet er es in seiner Antwort vom 12.06.1570 für bedenklich, "die buchsen in jedem Kirspel an einen sichern Ort zu stellen, da ein jeder die seine zum Schießspil oder da er im Fal der Noit von wegen meines gnädigen fürsten und herrn mit seinem Gewer ufgefordert, finden und haben muß."
Das Vogelschießen, ursprünglich zur Waffenübung bestimmt, gestaltete sich im Laufe der Zeit durch Verringerung und letztlich Wegfall des Schutzzweckes der Schützen zu einem Schießspiel. Die enge Bindung an die Kirche hatte zudem zur Folge, daß die Schützen sich auch am Kirchweihfest beteiligten und anschließend die weltliche Kirmes begingen, wobei auch wieder ein Vogelschießen stattfand. Der Sieger hieß nach alter Tradition "Schützenkönig".
Dieses Vogelschießen, erstmals um die Mitte des 16. Jahrhunderts so bezeichnet, war das schönste Fest während des Jahres auf dem Lande mit großem Anreiz für die gesamte Bevölkerung eines Ortes und dessen Umgebung. Es fand von jeher am Pfingsttage oder an einem der beiden folgenden Sonntage statt, weshalb man auch vom Pingstschießen oder Maischießen sprach. Morgens fand die "Große Gottestracht" statt, bei der die Schützen das Privileg hatten, als Schutz- und Ehrengeleit zu beiden Seiten des Sanktissimum zu gehen.
Das Königsvogelschießen am Nachmittag galt als Volksfest. Den ersten Schuß gab der Landesherr ab, oder in seinem Namen der Amtmann, Schultheiß oder eine sonstige hochgestellte Persönlichkeit. Vielfach bestand auch die Sitte, daß der Landesherr ein silbernes Schild mit Namen und Wappen widmete, an den sich andere Schilde, zur Königskette vereint, anschlossen.